Wahlsystem

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Verhältniswahlrecht:
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er den Direktabgeordneten seines Stimmkreises, mit der zweiten Stimme eine Partei. Die Sitze im Parlament werden dann im Verhältnis der abgegebenen Stimmen verteilt. Eine adäquate Vertretung der Minderheit ist damit gesichert. Eine Zersplitterung des Parlaments in zu viele Parteien wird durch die 5%-Klausel verhindert. Wahlbeteiligung Bundestagswahlen Deutschland.png Bundestagswahl 2009 – Umfrage 13.08.2009 Infratest dimap (Stimmenanteile).PNG Bundestagswahl 05 stimmzett.jpg

Linkliste - Wahlen in Deutschland

  • Wahlen 2009-Wahl-O-Mat: Anhand von 38 vorgegebenen Fragen kann man dabei feststellen, welche der 24 Parteien (die mitmachen) der eigenen Meinung am nächsten kommen. Hier geht es direkt zum Wahl-O-Mat.

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