Schriftlich: Unterschied zwischen den Versionen
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===== Hörverstehen ===== | ===== Hörverstehen ===== |
Version vom 18. September 2016, 14:36 Uhr
Woraus besteht der schriftliche Teil der Prüfung?
Im schriftlichen Teil der Prüfung werden drei Kompetenzen geprüft: Hörverstehen, Leseverstehen und schriftliche Kommunikation.
Die Prüfung wird gleichzeitig in der ganzen Welt geschrieben (nach Weltzeitzonen).
Inhaltsverzeichnis |
Durchführung und Dauer der schriftlichen Prüfungsteile
- Hörverstehen (HV) ca. 40 Minuten + 10 Minuten für die Übertragung auf das Antwortblatt
- Leseverstehen (LV) 60 Minuten + 10 Minuten für die Übertragung auf das Antwortblatt
- Schriftliche Kommunikation (SK) 75 Minuten
1. Hörverstehen
Die Wiedergabe der Hörtexte und sämtlicher Arbeitsanweisungen und Pausen erfolgt über einen Tonträger (CD). Die CD wird nur einmal abgespielt
und darf zwischendurch nicht unterbrochen werden.
Während der Wiedergabe darf die Lehrkraft keine zusätzlichen Erläuterungen geben.
Die Arbeitszeit beginnt nach dem Austeilen der Prüfungsunterlagen und dem Start der CD.
Der Prüfungsleiter überzeugt sich rechtzeitig vor der Prüfung, ob der CDSpieler und die CD funktionieren.
2. Leseverstehen
Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar nach dem Austeilen der Prüfungsunterlagen. Während der Durchführung darf die Lehrkraft keine zusätzlichen Erläuterungen geben.
3. Schriftliche Kommunikation
Die Schüler müssen darauf hingewiesen werden, dass in ihren Texten Korrekturen eindeutig sein müssen. Falsches muss eindeutig durchgestrichen und durch eine Neuformulierung ersetzt werden. Für die Reinschrift dürfen sie ausschließlich das Schreibblatt SK verwenden. Die einzelnen Seiten sind durchgehend zu nummerieren. Die Reinschrift muss mit einem dokumentenechten Stift angefertigt werden.
Die Schüler sind darauf hinzuweisen, dass bei der Bewertung ausschließlich die Reinschrift berücksichtigt wird.
Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar nach dem Austeilen der Prüfungsunterlagen.
Während der Durchführung darf die Lehrkraft keine zusätzlichen Erläuterungen geben.
4. Korrektur und Bewertung
Für das DSD I gilt folgende Regelung:
Die Prüfung wird als Stufenprüfung A2 / B1 vorgelegt. Die erreichten Niveaustufen werden auf dem Diplom einzeln ausgewiesen.
Das DSD I erhält, wer in allen vier Teilkompetenzen Leistungen auf dem B1-Niveau erreicht.
Das DSD A2 erhält, wer mindestens in allen vier Teilkompetenzen Leistungen auf dem A2-Niveau erreicht, aber nicht in allen vier Teilkompetenzen Leistungen
auf dem B1-Niveau nachweisen kann.
Das höhere Niveau der Stufenprüfung (also B1) ist in der Regel unter folgenden Voraussetzungen erreicht:
Leseverstehen 14 Punkte
Hörverstehen 14 Punkte
Schriftliche Kommunikation 12 Punkte
Mündliche Kommunikation 12 Punkte
Das untere Niveau der Stufenprüfung (also A2) ist in der Regel erreicht, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 8 Punkte erzielt werden.
Falls ein Schüler kein Diplom erhält, werden ihm die Prüfungsteile, in denen er eine der beiden geprüften Kompetenzstufen erreicht hat, bescheinigt.
5. Wiederholung
Bei Nichtbestehen der Prüfung hat der Prüfling die Möglichkeit, die Prüfung als Ganzes (also HV, LV, SK und MK) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu
wiederholen. Insgesamt darf die Prüfung auf der jeweiligen Stufe maximal zwei Mal absolviert werden.
Hörverstehen
Leseverstehen
Schriftliche Kommunikation
Beispiel Prüfungsblatt
Quelle: www.bva.bund.de
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