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Seit dem 17. Maerz 2010 ist der Verein der ungarischen DSD-Schulen bei Gericht zugelassen (deutsch: e.V. = eingetragener Verein). Im Unterschied zum deutschen Rechtssystem muss aber die Gemeinnützigkeit (ung. közhasznú társaság) besonders beantragt werden. Nach der Zuerkennung der Gemeinnützigkeit Dann kann ein Prozent des Jahreseinkommens für den Verein steuermindernd gespendet werden.
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Seit dem 17. Maerz 2010 ist der Verein der ungarischen DSD-Schulen bei Gericht zugelassen (deutsch: e.V. = eingetragener Verein). Im Unterschied zum deutschen Rechtssystem muss aber die Gemeinnützigkeit (ung. közhasznú társaság) besonders beantragt werden. Nach der Zuerkennung der Gemeinnützigkeit kann ein Prozent des Jahreseinkommens für den Verein steuermindernd gespendet werden.
Die Website des Vereins finden Sie hier:
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www.dsd-iskolak.org [http://www.dsd-iskolak.org]
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Die Website des Vereins finden Sie hier: www.dsd-iskolak.org [http://www.dsd-iskolak.org]

Version vom 20. April 2010, 09:40 Uhr

Seit dem 17. Maerz 2010 ist der Verein der ungarischen DSD-Schulen bei Gericht zugelassen (deutsch: e.V. = eingetragener Verein). Im Unterschied zum deutschen Rechtssystem muss aber die Gemeinnützigkeit (ung. közhasznú társaság) besonders beantragt werden. Nach der Zuerkennung der Gemeinnützigkeit kann ein Prozent des Jahreseinkommens für den Verein steuermindernd gespendet werden.

Die Website des Vereins finden Sie hier: www.dsd-iskolak.org [1]