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(Rechtliche Fragen)
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*[http://landeskunde.wordpress.com/2008/12/13/darf-man-youtube-videos-im-unterricht-zeigen/ Darf man YouTube-Videos im Unterricht zeigen?]
 
*[http://landeskunde.wordpress.com/2008/12/13/darf-man-youtube-videos-im-unterricht-zeigen/ Darf man YouTube-Videos im Unterricht zeigen?]
 
*[http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-12-08.php?sid=49205499402335999722898069806090 Lehrer online: Fall des Monats (12.08)]
 
*[http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-12-08.php?sid=49205499402335999722898069806090 Lehrer online: Fall des Monats (12.08)]
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*[http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/729699-729717-1-fall_des_monats_12-08.pdf Fall-des-Monats Dezember-2008.pdf]
  
{{Zitat|Zur Unterrichtung von aktuellen Tagesfragen ist es zudem erlaubt, Funk- und Fernsehsendungen aufzuzeichnen und soweit ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang vorliegt, im Klassenverband vorzuführen. Öffentliche Reden dürfen aufgezeichnet und im Unterricht eingesetzt werden, soweit sie keine Sammlung von Reden des gleichen Autors darstellen. Auch Kurz-Zitate können verwendet werden. Außerdem ist es grundsätzlich zulässig, Schulfunksendungen bis zum Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres auf Bild- und Tonträger zu übertragen und im Unterricht einzusetzen. Medien aus dem Internet dürfen nur in den Grenzen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden.|[www.lehrer-online.de/.../729699-729717-1-fall_des_monats_12-08.pdf Fall des Monats : Einsatz von Medien im Unterricht]}}
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{{Zitat|Zur Unterrichtung von aktuellen Tagesfragen ist es zudem erlaubt, Funk- und Fernsehsendungen aufzuzeichnen und soweit ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang vorliegt, im Klassenverband vorzuführen. Öffentliche Reden dürfen aufgezeichnet und im Unterricht eingesetzt werden, soweit sie keine Sammlung von Reden des gleichen Autors darstellen. Auch Kurz-Zitate können verwendet werden. Außerdem ist es grundsätzlich zulässig, Schulfunksendungen bis zum Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres auf Bild- und Tonträger zu übertragen und im Unterricht einzusetzen. Medien aus dem Internet dürfen nur in den Grenzen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden.|[http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/729699-729717-1-fall_des_monats_12-08.pdf Fall-des-Monats Dezember-2008.pdf]}}
  
 
== Siehe auch==
 
== Siehe auch==

Version vom 6. November 2009, 21:57 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Einbindung eines Videos

Dieses Video wird mit folgender Zeichenfolge eingefügt:

{{#ev:youtube|3jjufIV8CpI}}   {{#ev:youtube|Teil der YouTube-URL}}

Die Daten: 3jjufIV8CpI findet man bei YouTube unter:

(More info)

Youtube1.jpg

http://www.youtube.com/watch?v=Teil der YouTube URL  →   http://www.youtube.com/watch?v=3jjufIV8CpI

Unterstützte Provider

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Rechtliche Fragen

Auch im Zusammenhang mit der Einbettung von urheberrechtswidrigen Videos liegt das Risiko Anspruch genommen zu werden zunächst einmal bei der jeweiligen Videoplattform, da die Videos auf deren Servern gespeichert sind. Eine Unterlassung könnte aber auch gegenüber dem Homepagebetreiber geltend gemacht werden, welcher die Videos einbettet (auch wenn diese Unterlassung dann nicht die Quelle der Verletzung beseitigen würde).

http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/62-Haftung-fuer-Video-Embedding-bei-youtube,-myvideo-Co.html


Beispiele

Videos speichern

Manchmal ist es einfach sicherer und natürlich schneller, die Filme auf Festplatte zu speichern und im Unterricht mit dem Beamer zu präsentieren. Der Vortrag ist dann "wackelfrei", ohne Downloadprobleme, die zu Wartezeiten führen, aber auch die Überraschung bleibt erspart, dass über Nacht das Video aus dem Netz verbannt wurde. Hier einige Programme, die unsere Arbeit erleichtern:

DownloadHelper

Wer mit dem Browser Firefox arbeit kann das leicht zu bedienende Firefox-Add-on: Video DownloadHelper 3.4 nutzen.

  • Eine ausführliche und anschauliche Beschreibung gibt es auf den Seiten von Firefox.

Firefaxdownloadhelper.jpg

vixy.net

  • http://www.vixy.net/: ist ein Dienst, der online FLV-Dateien (You Tube)in MPEG4 (AVI/MOV/MP4/MP3/3GP) konvertiert.


Fvlconvertervixy.jpg

→ Nachteil: Nicht immer funktioniert der Dienst. Wenn You Tube "zu beschäftigt" ist geht nichts.)


Rechtliche Fragen

Medien aus dem Internet, wie zum Beispiel Filme von YouTube, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Nutzungslizenz verwendet werden. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von YouTube nur das Abspielen per Lifestream erlauben, dürfen die Clips nicht gespeichert werden.

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Zur Unterrichtung von aktuellen Tagesfragen ist es zudem erlaubt, Funk- und Fernsehsendungen aufzuzeichnen und soweit ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang vorliegt, im Klassenverband vorzuführen. Öffentliche Reden dürfen aufgezeichnet und im Unterricht eingesetzt werden, soweit sie keine Sammlung von Reden des gleichen Autors darstellen. Auch Kurz-Zitate können verwendet werden. Außerdem ist es grundsätzlich zulässig, Schulfunksendungen bis zum Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres auf Bild- und Tonträger zu übertragen und im Unterricht einzusetzen. Medien aus dem Internet dürfen nur in den Grenzen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden.

Fall-des-Monats Dezember-2008.pdf

Siehe auch