Fortbildung: Landeskunde im Internet: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Kasten_gelb|Guter Landeskundeunterricht lebt von aktuellen Informationen. Das Internet bietet eine Menge relevanter Texte, Filme, Hörtexte und Bilder.  
 
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*im Internet mindestens unter den Lizenzen GNU Free Documentation License und die Creative Commons Lizenz freigegeben sein.}}
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Wie wichtig die Beachtung des Urheberrechts ist zeigt die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. November 2009 – Az.: I ZR 166/07):
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Die Betreiber der Seite haben dem Urteil zufolge nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustehen. Es reiche nicht aus, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen.|[http://www.fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/2078731_Urteil-zur-Haftung-im-Internet.html FR-online.de]}}
 
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Version vom 18. November 2009, 20:18 Uhr

Guter Landeskundeunterricht lebt von aktuellen Informationen. Das Internet bietet eine Menge relevanter Texte, Filme, Hörtexte und Bilder.

  • Wie aber diese gezielt finden?
  • Welche Möglichkeiten eröffnen Web2.0-Tools den Unterricht zu bereichern und zu verbessern?
  • Und wie kann man sinnvoll das Internet gemeinsam mit den Schülern nutzen?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Civilizáció-Fortbildung im November in der Deutsche Schule Budapest.

Seminarort

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DSB.jpg

Internet und Landeskunde

"Alles bewegt sich."
Urheberrecht

Die Benutzer sind verpflichtet, sich über das Urheberrecht bzw. über Verwertungsrechte und/oder die Lizenzbestimmungen eines Bildes zu informieren.

  • Die Bilder müssen entweder selbst erstellt, von Bekannten erstellt und freigegeben oder
  • im Internet mindestens unter den Lizenzen GNU Free Documentation License und die Creative Commons Lizenz freigegeben sein.

Wie wichtig die Beachtung des Urheberrechts ist zeigt die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. November 2009 – Az.: I ZR 166/07):

Wer auf seiner Internetseite auch fremde Inhalte veröffentlicht, kann unter bestimmten Umständen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden.

(...) Die Betreiber der Seite haben dem Urteil zufolge nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustehen. Es reiche nicht aus, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen.


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