Einleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Betreiber der Seite haben dem Urteil zufolge nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustehen. Es reiche nicht aus, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen.|[http://www.fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/2078731_Urteil-zur-Haftung-im-Internet.html FR-online.de]}}
 
Die Betreiber der Seite haben dem Urteil zufolge nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustehen. Es reiche nicht aus, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen.|[http://www.fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/2078731_Urteil-zur-Haftung-im-Internet.html FR-online.de]}}
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Version vom 11. Juli 2010, 13:00 Uhr

Erste Schritte im Wiki

Einleitung | Schritt 1 | Schritt 2 | Schritt 3 | Schritt 4 | Schritt 5 | Fleißarbeit


Um einen Text, ein Bild oder andere Inhalte auf eine Homepage einzufügen, benutzt man eine Programmiersprache. Die Programmiersprache für Wikis heißt Wiki-Syntax.

Keine Angst! Diese Syntax muss nicht beherrscht werden. Ihnen hilft ein Editor! Im Folgenden werden Sie die wichtigsten Funktionen des Editors erlernen.
Voraussetzung, um die Seiten im DSD-Wiki zu bearbeiten, ist die ist die Anmeldung im Wiki!
  • Deshalb beginnen wir mit Schritt 1 - der Anmeldung


Aber bevor Sie beginnen, lesen Sie bitte folgende Hinweise!

Die Benutzer sind verpflichtet, sich über das Urheberrecht bzw. über Verwertungsrechte und/oder die Lizenzbestimmungen eines Bildes zu informieren.

  • Die Bilder müssen entweder selbst erstellt, von Bekannten erstellt und freigegeben oder
  • im Internet mindestens unter den Lizenzen GNU Free Documentation License und die Creative Commons Lizenz freigegeben sein.

Wie wichtig die Beachtung des Urheberrechts ist zeigt die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. November 2009 – Az.: I ZR 166/07):

Wer auf seiner Internetseite auch fremde Inhalte veröffentlicht, kann unter bestimmten Umständen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden.

(...) Die Betreiber der Seite haben dem Urteil zufolge nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustehen. Es reiche nicht aus, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen.


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