Bekannte Fälle von Sterbehilfe

Aus DSD-Wiki
Version vom 20. August 2008, 21:53 Uhr von Ralfbudapest (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Emily Gilbert: Die 73jährige US-Amerikanerin aus Fort Lauderdale (Florida) bat ihren Ehemann Roswell Gilbert im März 1985 wegen eines unheilbaren Knochenleidens um Sterbehilfe. Ihr Mann gab ihr zunächst Schmerztabletten und erschoss seine Frau mit einer Pistole. Der 76jährige Roswell Gilbert wurde von einem Gericht zu 25 Jahren Haft verurteilt.

Ramón Sampedro: Der Spanier war 30 Jahre lang mit einem hohen Querschnitt vom Hals abwärts gelähmt. Seine Geschichte wurde in dem Film Das Meer in mir verfilmt. Dem Spanier wurde auf seinen Wunsch hin von einer Freundin ein Glas Wasser mit Zyankali so in die Nähe seines Mundes gestellt, dass er selbst mit einem Strohhalm daraus trinken konnte und daraufhin starb (1998). Mehrere seiner Freunde zeigten sich selbst der Beihilfe an, woraufhin das Verfahren eingestellt wurde.

Terri Schiavo: Eine US-Amerikanerin aus Saint Petersburg (Florida), die bei einem Zusammenbruch eine durch Sauerstoffmangel ausgelöste schwere Gehirnschädigung erlitten hatte und sich in der Folge von 1990 bis zu ihrem Tod 15 Jahre lang im Wachkoma befand. Terris Ehemann klagte seit 1998 durch mehrere Instanzen die Einstellung der künstlichen Ernährung ein. Dem wurde letztendlich im Februar 2005 statt gegeben.

Vincent Humbert: Ein Franzose, der seit September 2000 gelähmt und blind war, bat im Dezember 2002 um Sterbehilfe. Diese wurde ihm von offizieller französischer Seite nicht gewährt. Seine Mutter spritzte ihm daraufhin im September 2003 Natriumpentobarbital. Er fiel in ein Koma und von den Ärzten wurden die lebenserhaltenden Maschinen daraufhin abgeschaltet. Sein Fall führte in Frankreich zu einer Änderung der Gesetzeslage.

Piergiorgio Welby (* 26. Dezember 1945 in Rom; † 20. Dezember 2006 ebd.) war ein Italiener, seit seinem 18 Lebensjahr an Muskeldystrophie leidend, der im Jahr 2006 um Sterbehilfe bat. Diese Hilfe wurde ihm von dem Anästhesisten Mario Riccio am 20. Dezember 2006 gewährt, nachdem ein Gericht es abgelehnt hatte den Fall zu behandeln. Der später erhobene Mordvorwurf gegen Mario Riccio wurde von einem Gericht in Rom abgewiesen.

Inmaculada Echevarria war eine Spanierin, die seit ihrem elften Lebensjahr an Muskelschwund litt und die letzten zehn Jahre gelähmt im Krankenhaus verbracht hatte. Die Ärzte des Krankenhauses San Juan de Dios in Granada stellten im März 2007 das Beatmungsgerät der 51-Jährigen ab.


Aktuelles:


Der Stellplatz, auf dem es geschah, liegt in einem Wald auf dem Gebiet des Ortes Maur am Greifensee bei Zürich. In der vergangenen Woche begleitete hier die Sterbehilfe-Organisation Dignitas zwei deutsche Männer, 50 und 65 Jahre alt, in den Tod. Einmal trat der Tod in einem Lieferwagen ein, einmal in einem Van, sagt der Staatsanwalt. „Geschmacklos und pietätlos für die Betroffenen“ seien die Vorfälle, sagt Bruno Sauter, Gemeindepräsident des Ortes Maur. Dignitas ist auf der Flucht. Der begleitete Tod auf dem Waldparkplatz ist der vorläufige Höhepunkt einer Odyssee, die begann, als Dignitas im Juli das zuvor jahrelang genutzte Sterbezimmer in Zürich verlor. Seitdem zog die Organisation erst von Wohnung zu Wohnung, dann ins Industriegebiet, anschließend in Hotels und nun auf einen Parkplatz. Mit dem letzten Ort haben sie einen Platz gefunden, wo sie bislang vor juristischer Verfolgung sicher sind. An den anderen Orten galt das nicht: Für das ehemalige Sterbezimmer an der Zürcher Gertrudstrasse kam das Aus, als das Hochbaudepartement ein neues Baugesuch forderte, weil für die Räume nur eine Nutzung als Wohnung bewilligt war. Doch Sterbende wohnen nicht, sie nehmen eine Dienstleistung in Anspruch, hatte das Amt konstatiert. Die Anwohner störten sich, so argumentierten sie, an den Emmissionen der fast täglich vorfahrenden Polizeiautos und Leichenwagen. Sterbehilfe ist in der Schweiz wie in Deutschland verboten. Die Sterbebegleitung, bei der die Todeswilligen selbstständig ein Narkosemittel schlucken, ist in der Schweiz legal, aber dennoch eine juristische Gratwanderung. Bis Ende kommenden Jahres will Dignitas bereit sein, auch in Deutschland Sterbende in den Tod zu begleiten, so der Gründer der Organisation, der Anwalt Ludwig Minelli. Von den 196 Personen, die im vergangenen Jahr mit Hilfe von Dignitas starben, kamen 120, also weit über die Hälfte, aus Deutschland. In Hannover betreibt Dignitas bereits in Büro.

Nur fünf Prozent der Patienten kamen aus der Schweiz – sie können auch bei sich zu Hause in den Tod begleitet werden. Weil das Sterbezimmer nur für Ausländer nötig ist, regt sich in der Schweiz Widerstand gegen den Sterbetourismus. Niemand will die „Todbringer“ in der Nachbarschaft wissen.

In der Zürcher Gemeinde Stäfa, wo Dignitas im Sommer in einen Bungalow mit Garten einzog, versammelten sich die Anwohner zum öffentlichen Protest für die Fotografen. Der Streit eskalierte, schließlich hinderten die Nachbarn die Sterbehelfer daran, die Wohnung zu betreten, während eine Sterbewillige im Auto wartete. Ende September verbot der Gemeinderat die Nutzung der Wohnung zum Sterben und versiegelte die Räume, als Dignitas trotzdem weitermachte. Danach kamen die Sterbehelfer kurzfristig in der Privatwohnung von Minelli in Maur unter. Auch hier kassierten sie ein Verbot, weil Minelli keine Nutzungsänderung der Wohnung einreichte.


Quellenangabe:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe

http://www.welt.de/vermischtes/article1340034/Den_Todbringern_fehlt_ein_Dach_ueber_dem_Kopf.html