Wahlsystem

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Verhältniswahlrecht:
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er den Direktabgeordneten seines Stimmkreises, mit der zweiten Stimme eine Partei. Die Sitze im Parlament werden dann im Verhältnis der abgegebenen Stimmen verteilt. Eine adäquate Vertretung der Minderheit ist damit gesichert. Eine Zersplitterung des Parlaments in zu viele Parteien wird durch die 5%-Klausel verhindert.