Wahlsystem
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Verhältniswahlrecht:
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er den Direktabgeordneten seines Stimmkreises, mit der zweiten Stimme eine Partei. Die Sitze im Parlament werden dann im Verhältnis der abgegebenen Stimmen verteilt. Eine adäquate Vertretung der Minderheit ist damit gesichert. Eine Zersplitterung des Parlaments in zu viele Parteien wird durch die 5%-Klausel verhindert.
Linkliste - Wahlen in Deutschland
- Linkliste des GI - Die Wahl: Informationen zu Wahlen und Parteien in Deutschland
- Wahlen 2009-Wahl-O-Mat: Anhand von 38 vorgegebenen Fragen kann man dabei feststellen, welche der 24 Parteien (die mitmachen) der eigenen Meinung am nächsten kommen. Hier geht es direkt zum Wahl-O-Mat.