Politisches System
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Der Staatsaufbau der BRD
- Grundgesetz: inhaltlich basierend auf 1848/49 und Weimarer Verfassung gedacht als Provisorium, aber seit 3. Okt. 1990 in ganz D
- Grundrechte:
- Menschenwürde,
- Freiheit der Meinungsäußerung, (Presse, Glauben)
- Unverletzlichkeit der Wohnung,
- Freiheit der Berufswahl,
- Wahlrecht,
- Gleichheitsrechte (Rasse, Geschlecht, Sprache…)
- Schutz der Ehe, Familie, Kirche, Schule
- Asylrecht
unmittelbar geltendes Recht alle Staatsgewalten sind an ihm gebunden
- Gewaltenteilung
- Legislative (gesetzgebende Gewalt)
- Exekutive (vollziehende Gewalt)
- Judikative (richtende Gewalt)
jeder Bürger hat das Recht zu klagen
- BRD ist ein
- demokratischer
- föderativer
- sozialer
Rechtsstaat
„Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“
- Bundesversammlung: Verfassungsorgan, besteht aus gleich großer Zahl Bundestagsabgeordneter und Delegierte der Landesparlamente
- Staatsoberhaupt: Bundespräsident: Horst Köhler, von BV für 5 Jahre gewählt, ist oberster Repräsentant, Verträge mit Ausland, akkreditiert Botschafter, prüft Gesetze, ernennt und entlässt Bundesrichter, hohe Beamte und Offiziere + Minister, Vorschlag Bundeskanzler, Reden
Das Parlament
- 2 Kammern: Bundestag Bundesrat
- Bundestag
- 4 Jahre gewählt (allg., unmittelbar, frei, gleich, geheim)
- Gesetzgebung
- Wahl des Bundeskanzlers
- Kontrolle der Regierung
- in Ausschüssen – Vorbereitung neuer Gesetze
- nach Parteizugehörigkeit Fraktionen
- stärkste Fraktion stellt den Präsidenten des Bundestag
- Bundesrat
- Vertretung der 16 Länder
- wirkt bei der Gesetzgebung, wenn Länder davon betroffen (mehr als die Hälfte)
- besteht aus Mitgliedern der Länderregierungen
- nach Zahl nach Einwohnerzahl (3,4,5,6)
- oft Landesinteressen vor Parteiinteressen
- Bundesregierung
- „Kabinett“ Bundeskanzler und Minister
- Kanzler – Vorsitz, wählt Minister aus, legt Aufgaben fest, Richtlinienkompetenz
- Bundesverfassungsgericht
- in Karlsruhe
- wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes (Institutionen, Gerichte anrufen)
Föderativer Charakter
- je eigene Landesverfassung - Parlament -Landesregierung mit Ministerpräsident und Minister, Landeshauptstadt, Symbole
Bund | Länder |
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„konkurrierende Gesetzgebung“, wenn nicht schon vom Bund geregelt
- Städte und Gemeinden
- demokratisch organisiert
- eigene Verantwortung im Rahmen der Gesetze
Polizei Land und Bund gemeinsam
Aufgaben zum Üben
Ergänze den Lückentext
Jedes Bundesland verfügt über ein Parlament, den Landtag; in den Stadtstaaten, wie z.B. Bremen, Hamburg und Berlin, heißt das Parlament, , Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft. Für die Arbeit dieser Volksvertretung dienen das der Bundesrepublik und die Verfassung des Bundeslandes als Grundlage. Dem gehören die Regierung, die Regierungs- sowie die Oppositionsparteien an. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Sitze des Landtages ist in jedem verschieden, da sie abhängig ist von der des Bundeslandes.
SenatBundeslandLandtagGrundgesetzEinwohnerzahl
Exekutive - Legislative - Judikative
- Ordne zu!
Bundesverfassungsgericht Legislative Judikative Bundestag und Bundesrat Bundesregierung Exekutive
Nenne die Aufgaben des Bundestages, Bundeskanzlers und des Bundesrates.
Der Bundestag beschließt die und wählt auf Vorschlag des den Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wiederum bestimmt die Minister und bildet zusammen mit ihnen die . Er legt die Richtlinien der Politik fest. Im sind die Bundesländer vertreten. Ihre Mitglieder sind Vertreter der Landesregierungen. Bei der Verabschiedung von Gesetzen wirkt der Bundesrat mit; in bestimmten Fällen ist seine erforderlich.
ZustimmungBundespräsidentenGesetzeBundesregierungBundesrat
Was sind die Aufgaben des Bundespräsidenten?
Durch seine Autorität soll er zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen . Er ist und hat kaum politische Entscheidungsgewalt. Der Bürger erlebt ihn bei Ansprachen zu Gedenktagen oder zum neuen Jahr, bei oder auf Reisen als der Bundesrepublik Deutschland. Seine Amtszeit ist auf Jahre begrenzt.
RepräsentantausgleichenzehnüberparteilichStaatsempfängen
Das politische System der BRD