Geschichte de Minderheiten in Deutschland

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Nationale Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland schützen und fördern

In der Bundesrepublik leben deutsche Staatsangehörige, die hier traditionell heimisch sind, aber eine andere Muttersprache und Kultur haben. Diese nationalen Minderheiten stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Die Bundesregierung schafft die Rahmenbedingungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Pflege der Kultur der Angehörigen der Minderheiten. Den Menschen wird so die Möglichkeit geboten, die angestammte Sprache zu erhalten, die heimische Kultur zu pflegen und Traditionen und Brauchtum lebendig zu erhalten.

Nationale Minderheiten in Deutschland

  • besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk der Deutschen durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte
  • wollen diese Identität bewahren
  • sind traditionell in Deutschland heimisch
	leben in Deutschland in ihren angestammten Siedlungsgebieten

Zugehörigkeit zu Nationalen Minderheiten

  • Es ist die private Entscheidung eines jeden Einzelnen, sich zu einer nationalen Minderheit zugehörig zu fühlen, deshalb wird diese Zugehörigkeit nicht von Staats wegen registriert.
  • Die Gruppen selbst machen folgende Angaben (Stand 2003) :
  • ca. 60000 Sorben/Wenden
  • ca. 50000 Dänen
  • ca. 30000 Sinti und Roma
  • ca. 12000 Friesen (davon ca. 2000 Saterfriesen im Saterland