Gesetzliche Regelungen - Sterbehilfe im Ausland und in Ungarn

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Gesetzliche Regelungen

In Europa haben die Niederlande, Belgien und die Schweiz Sterbehilfe in unterschiedlichem Ausmaß legal zugelassen; in anderen europäischen Ländern, wie Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland, wird dies kontrovers diskutiert.


Deutschland

Eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe und Sterbebegleitung gibt es im Strafrecht nicht. Im Betreuungsrecht, einem Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), soll die Patientenverfügung noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich geregelt werden. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung ist in den vergangenen Jahrzehnten die Rechtslage an Hand konkreter Einzelfälle geklärt worden. Gerichtsurteile zu verstehen ist jedoch nicht einfach und so führen unterschiedliche Interpretationen, Unkenntnis und Irrtümer immer wieder dazu, daß der Patient bzw. seine Angehörigen das Recht, sterben zu dürfen, erstreiten und vor Gericht durchsetzen müssen. Die moralischen Vorwürfe in der Auseinandersetzung z.B. um das Beenden künstlicher Ernährung sind drastisch. Im Falle strafrechtlicher Ermittlungen geht es beim Beenden künstlicher Ernährung um Totschlag bzw. strafloses Sterbenlassen. Passive und auch indirekte Sterbehilfe sind straffrei und geboten, wenn das mit dem Willen des Patienten entspricht. Die Beihilfe zum Suizid ist straflos, doch Garantenpflichten und der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erschweren das Verfahren. Die Rechtsanwälte für Medizinrecht, Wolfgang Putz und Beate Steldinger, erklären in ihrem Buch "Patientenrechte am Ende des Lebens", welche Rechte der Patient am Ende seines Lebens hat und - an Hand von Beispielen aus der Praxis - wie diese Rechte durchzusetzen sind.


Die Schweiz

In der Schweiz gibt es zur Zeit 5 Sterbehilfe-Organisationen, die zum Teil auch Ausländer im Falle unheilbar schwerer Krankheit beim Suizid begleiten. Die gesetzliche Grundlage für diese Suizidbeihilfe ist nahezu identisch mit der deutschen - es gibt nur die Paragraphen des Strafgesetzbuchs -, doch in der Schweiz wird die Suizidbeihilfe nicht so wie in Deutschland durch die Rechtslage, die sich durch Rechtsprechung entwickelt hat, verhindert. Außerdem darf das Betäubungsmittel Pentobarbital von Ärzten in tödlicher Dosis urteilsfähigen schwerkranken Menschen verordnet werden. Sterbehilfe und Palliativmedizin sind in Diskussion und man überlegt, ob es bezüglich der Suizidbeihilfe rechtlichen Handlungsbedarf gibt - zu dieser Diskussion eine Übersicht beim Bundesamt der Justiz. Die Sterbehilfe wird auch im Schweizer Parlament diskutiert und die Nationale Ethikkommission hat Gutachten zur Suizidbeihilfe erstellt. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften ignoriert in der Richtlinie "Betreuung am Lebensende" die Suizidbeihilfe nicht mehr.


Österreich

2006 wurde ein Patientenverfügungs-Gesetz verabschiedet. Gesetz und Materialien zum Gesetzgebungsverfahren sind beim Parlament und dem Bundeskanzleramt zu finden. Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend informiert zur Patientenverfügung. Die Universität Wien gibt einen Überblick über die rechtliche Regelung der Sterbehilfe.


Belgien

Die Tötung auf Verlangen ist straffrei möglich. 2002 wurden drei Gesetze verabschiedet: ein Gesetz zur Euthanasie, ein Gesetz zu den Patientenrechte und ein Gesetz zur palliativen Pflege. Beim föderalen öffentlichen Dienst "Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt" sind Gesetze und Informationen zu Patientenrechten und Euthanasie zu finden. Auch der Bericht der Euthanasie-Kommission ist hier abrufbar. Hier sind auch Informationen in deutscher Sprache zur Planung und Organisation des belgischen Gesundheitswesens zu finden Beim belgischen Senat sind Entstehung und Diskussion des Euthanasiegesetzes ausführlich dokumentiert. Gesetz und Formulare zur Beantragung der Euthanasie gibt es für Ärzte bei der Vereinigung der medizinischen Experten Belgiens. Auch die belgische Sterbehilfeorganisation informiert zu den Gesetzen.


Quellenangabe:

http://home.tiscali.de/sterbehilfe/