System der sozialen Sicherheit in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. März 2010, 11:00 Uhr
Die Sozialversicherung in Deutschland ist in erster Linie eine staatliche Pflichtversicherung, die auf dem Gedanken kollektiver Gemeinschaftshilfe beruht. Dadurch sind alle in diese Versicherung zahlenden Personen für besondere Fälle (Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit u.a. ) abgesichert. So trifft jeder Versicherte Vorsorge für sich selbst und trägt gleichzeitig zur Finanzierung von laufenden Leistungen, wie zum Beispiel zur Sicherung der Renten der älteren Generation, bei. Die Folgegeneration wiederum finanziert durch ihre Beiträge die Renten der heute noch arbeitenden Bevölkerung. Man spricht hier vom Genetationenvertrag.
- fünf Säulen: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und - seit Januar 1995 - Pflegeversicherung.
Inhaltsverzeichnis |
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
- umfasst den Schutz der Gesundheit und die Hilfe im Krankheitsfall.
- eingeführt vor mehr als 100 Jahren
- gesetzlichen Krankenkassen, wie die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) (rund 459 Krankenkassen mit fast 51 Millionen Mitgliedern)
- Finanzierung: monatlichen Beiträge der Versicherten. (Hälfte Arbeitnehmer - Arbeitgeber)
- Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind pflichtversichert.
- Beamte, Selbständige und Arbeitnehmer mit erhöhtem Einkommen sind in der Regel privat versichert bei einer Krankenkasse ihrer Wahl.
- zusätzliche Versicherungen ab, wie z.B. eine Krankenhaustagegeldversicherung (um im Krankheitsfall nicht in einem Drei- oder Sechsbettzimmer untergebracht zu werden) oder eine zusätzliche Versicherung für Zahnbehandlungen (die Zahnbehandlung ist sehr teuer) nehmen immer mehr zu
Soziale Marktwirtschaft
- Wer war Ludwig Erhard?
- Soziale Marktwirtschaft als Grundpfeiler des deutschen Wirtschaftssystems
- Der Staat in der sozialen Marktwirtschaft
- Geschichte der sozialen Marktwirtschaft PDF
Rätsel
Investition | Als ... bezeichnet man die langfristige Anlage
von Finanzmitteln in Vermögensobjekten, die zukünftig Erträge bringen sollen. |
Kartell | Absprachen (schriftlich oder mündlich) über Preise und
Mengen. |
Planwirtschaft | Wirtschaftsordnung, in
der eine zentrale Planungsbehörde den gesamten Wirtschaftsprozess unter politischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten plant, lenkt und kontrolliert. |
Globalisierung | Bezeichnung für die zunehmende Entstehung
weltweiter Märkte für Waren, Kapital und Dienstleistungen sowie die damit verbundene internationale Verflechtung der Volkswirtschaften. |