Politisches System: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Februar 2010, 18:49 Uhr

Ergänze den Lückentext.

Jedes Bundesland verfügt über ein Parlament, den Landtag; in den Stadtstaaten, wie z.B. Bremen, Hamburg und Berlin, heißt das Parlament, Senat, Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft. Für die Arbeit dieser Volksvertretung dienen das Grundgesetz der Bundesrepublik und die Verfassung des Bundeslandes als Grundlage. Dem Landtag gehören die Regierung, die Regierungs- sowie die Oppositionsparteien an. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Sitze des Landtages ist in jedem Bundesland verschieden, da sie abhängig ist von der Einwohnerzahl des Bundeslandes.