System der sozialen Sicherheit in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. März 2010, 22:50 Uhr
- fünf Säulen: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und - seit Januar 1995 - Pflegeversicherung.
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
- umfasst den Schutz der Gesundheit und die Hilfe im Krankheitsfall.
- eingeführt vor mehr als 100 Jahren
- gesetzlichen Krankenkassen, wie die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) (rund 459 Krankenkassen mit fast 51 Millionen Mitgliedern)
- Finanzierung: monatlichen Beiträge der Versicherten. (Hälfte Arbeitnehmer - Arbeitgeber)
- Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind pflichtversichert.
- Beamte, Selbständige und Arbeitnehmer mit erhöhtem Einkommen sind in der Regel privat versichert bei einer Krankenkasse ihrer Wahl.
- zusätzliche Versicherungen ab, wie z.B. eine Krankenhaustagegeldversicherung (um im Krankheitsfall nicht in einem Drei- oder Sechsbettzimmer untergebracht zu werden) oder eine zusätzliche Versicherung für Zahnbehandlungen (die Zahnbehandlung ist sehr teuer) nehmen immer mehr zu