Politisches System
Inhaltsverzeichnis |
Der Staatsaufbau der BRD
- Grundgesetz: inhaltlich basierend auf 1848/49 und Weimarer Verfassung gedacht als Provisorium, aber seit 3. Okt. 1990 in ganz D
- Grundrechte:
- Menschenwürde,
- Freiheit der Meinungsäußerung, (Presse, Glauben)
- Unverletzlichkeit der Wohnung,
- Freiheit der Berufswahl,
- Wahlrecht,
- Gleichheitsrechte (Rasse, Geschlecht, Sprache…)
- Schutz der Ehe, Familie, Kirche, Schule
- Asylrecht
unmittelbar geltendes Recht alle Staatsgewalten sind an ihm gebunden
- Gewaltenteilung
- Legislative (gesetzgebende Gewalt)
- Exekutive (vollziehende Gewalt)
- Judikative (richtende Gewalt)
jeder Bürger hat das Recht zu klagen
- BRD ist ein
- demokratischer
- föderativer
- sozialer
Rechtsstaat
„Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus“
- Bundesversammlung: Verfassungsorgan, besteht aus gleich großer Zahl Bundestagsabgeordneter und Delegierte der Landesparlamente
- Staatsoberhaupt: Bundespräsident: Köhler, von BV für 5 Jahre gewählt, ist oberster Repräsentant, Verträge mit Ausland, akkreditiert Botschafter, prüft Gesetze, ernennt und entlässt Bundesrichter, hohe Beamte und Offiziere + Minister, Vorschlag Bundeskanzler, Reden
Das Parlament
- 2 Kammern: Bundestag Bundesrat
Bundestag
- 4 Jahre gewählt (allg., unmittelbar, frei, gleich, geheim)
- Gesetzgebung
- Wahl des Bundeskanzlers
- Kontrolle der Regierung
- in Ausschüssen – Vorbereitung neuer Gesetze
- nach Parteizugehörigkeit Fraktionen
- stärkste Fraktion stellt den Präsidenten des Bundestag
Bundesrat Vertretung der 16 Länder
- wirkt bei der Gesetzgebung, wenn Länder davon betroffen (mehr als die Hälfte)
- besteht aus Mitgliedern der Länderregierungen
- nach Zahl nach Einwohnerzahl (3,4,5,6)
- oft Landesinteressen vor Parteiinteressen
Bundesregierung
- „Kabinett“ Bundeskanzler und Minister
- Kanzler – Vorsitz, wählt Minister aus, legt Aufgaben fest, Richtlinienkompetenz
Bundesverfassungsgericht
- in Karlsruhe
- wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes (Institutionen, Gerichte anrufen)
Föderativer Charakter
- je eigene Landesverfassung - Parlament -Landesregierung mit Ministerpräsident und Minister
Bund | Länder |
auswärtige Angelegenheiten
Landesverteidigung Währungswesen Luftverkehr Teil des Steuerrechts Zivil- und Strafrecht Straßenverkehr Umweltgesetze |
Kulturpolitik
Hochschulwesen Natur- und Landschaftspflege |
„konkurrierende Gesetzgebung“, wenn nicht schon vom Bund geregelt
Städte und Gemeinden
- demokratisch organisiert
- eigene Verantwortung im Rahmen der Gesetze
Polizei Land und Bund gemeinsam
Ergänze den Lückentext.
Jedes Bundesland verfügt über ein Parlament, den Landtag; in den Stadtstaaten, wie z.B. Bremen, Hamburg und Berlin, heißt das Parlament, Senat, Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft. Für die Arbeit dieser Volksvertretung dienen das Grundgesetz der Bundesrepublik und die Verfassung des Bundeslandes als Grundlage. Dem Landtag gehören die Regierung, die Regierungs- sowie die Oppositionsparteien an. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Sitze des Landtages ist in jedem Bundesland verschieden, da sie abhängig ist von der Einwohnerzahl des Bundeslandes.
Exekutive - Legislative - Judikative
- Ordne zu!
Bundesregierung | Exekutive | Bundestag und Bundesrat | Legislative | Bundesverfassungsgericht | Judikative |
Was sind die Aufgaben des Bundespräsidenten?
Durch seine Autorität soll er zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen ausgleichen. Er ist überparteilich und hat kaum politische Entscheidungsgewalt. Der Bürger erlebt ihn bei Ansprachen zu Gedenktagen oder zum neuen Jahr, bei Staatsempfängen oder auf Reisen als Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland. Seine Amtszeit ist auf zehn Jahre begrenzt.
== Nenne die Aufgaben des Bundestages, Bundeskanzlers und des Bundesrates. ==
Der Bundestag beschließt die Gesetze und wählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten den Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wiederum bestimmt die Minister und bildet zusammen mit ihnen die Bundesregierung. Er legt die Richtlinien der Politik fest. Im Bundesrat sind die Bundesländer vertreten. Ihre Mitglieder sind Vertreter der Landesregierungen. Bei der Verabschiedung von Gesetzen wirkt der Bundesrat mit; in bestimmten Fällen ist seine Zustimmung erforderlich.