System der sozialen Sicherheit in Deutschland

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  • fünf Säulen: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und - seit Januar 1995 - Pflegeversicherung.



Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Krankenversicherung

  • umfasst den Schutz der Gesundheit und die Hilfe im Krankheitsfall.
  • eingeführt vor mehr als 100 Jahren
  • gesetzlichen Krankenkassen, wie die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) (rund 459 Krankenkassen mit fast 51 Millionen Mitgliedern)
  • Finanzierung: monatlichen Beiträge der Versicherten. (Hälfte Arbeitnehmer - Arbeitgeber)
  • Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind pflichtversichert.
  • Beamte, Selbständige und Arbeitnehmer mit erhöhtem Einkommen sind in der Regel privat versichert bei einer Krankenkasse ihrer Wahl.
  • zusätzliche Versicherungen ab, wie z.B. eine Krankenhaustagegeldversicherung (um im Krankheitsfall nicht in einem Drei- oder Sechsbettzimmer untergebracht zu werden) oder eine zusätzliche Versicherung für Zahnbehandlungen (die Zahnbehandlung ist sehr teuer) nehmen immer mehr zu