Politisches System: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch seine Autorität soll er zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen '''ausgleichen'''. Er ist '''überparteilich''' und hat kaum politische Entscheidungsgewalt. Der Bürger erlebt ihn bei Ansprachen zu Gedenktagen oder zum neuen Jahr, bei '''Staatsempfängen''' oder auf Reisen als '''Repräsentant''' der Bundesrepublik Deutschland. Seine Amtszeit ist auf '''zehn''' Jahre begrenzt.
 
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Version vom 25. Februar 2010, 19:01 Uhr

Ergänze den Lückentext.

Jedes Bundesland verfügt über ein Parlament, den Landtag; in den Stadtstaaten, wie z.B. Bremen, Hamburg und Berlin, heißt das Parlament, Senat, Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft. Für die Arbeit dieser Volksvertretung dienen das Grundgesetz der Bundesrepublik und die Verfassung des Bundeslandes als Grundlage. Dem Landtag gehören die Regierung, die Regierungs- sowie die Oppositionsparteien an. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Sitze des Landtages ist in jedem Bundesland verschieden, da sie abhängig ist von der Einwohnerzahl des Bundeslandes.


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Bundesregierung Exekutive Bundestag und Bundesrat Legislative Bundesverfassungsgericht Judikative


Was sind die Aufgaben des Bundespräsidenten?

Durch seine Autorität soll er zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen ausgleichen. Er ist überparteilich und hat kaum politische Entscheidungsgewalt. Der Bürger erlebt ihn bei Ansprachen zu Gedenktagen oder zum neuen Jahr, bei Staatsempfängen oder auf Reisen als Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland. Seine Amtszeit ist auf zehn Jahre begrenzt.

== Nenne die Aufgaben des Bundestages, Bundeskanzlers und des Bundesrates. ==

Der Bundestag beschließt die Gesetze und wählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten den Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wiederum bestimmt die Minister und bildet zusammen mit ihnen die Bundesregierung. Er legt die Richtlinien der Politik fest. Im Bundesrat sind die Bundesländer vertreten. Ihre Mitglieder sind Vertreter der Landesregierungen. Bei der Verabschiedung von Gesetzen wirkt der Bundesrat mit; in bestimmten Fällen ist seine Zustimmung erforderlich.