Religionen in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Zitat_wpde|  In Deutschland wird Religionsfreiheit als Grundrecht garantiert. Das Verhältnis von Religion und Staat wird durch die Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) geregelt, die durch Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes sind. Danach gilt neben der Religionsfreiheit die weltanschauliche Neutralität des Staates und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Auf dieser Basis ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat partnerschaftlich; es gibt also keine strikte Trennung von Kirche und Staat wie im Laizismus, sondern in vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise über kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte Trägerschaft von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von Amtskirchen, sie sind demnach zwar keine staatliche Institution, aber Körperschaften des öffentlichen Rechts.|;Religionen in Deutschland|9.Juni 2010}}
 
{{Zitat_wpde|  In Deutschland wird Religionsfreiheit als Grundrecht garantiert. Das Verhältnis von Religion und Staat wird durch die Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) geregelt, die durch Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes sind. Danach gilt neben der Religionsfreiheit die weltanschauliche Neutralität des Staates und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Auf dieser Basis ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat partnerschaftlich; es gibt also keine strikte Trennung von Kirche und Staat wie im Laizismus, sondern in vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise über kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte Trägerschaft von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von Amtskirchen, sie sind demnach zwar keine staatliche Institution, aber Körperschaften des öffentlichen Rechts.|;Religionen in Deutschland|9.Juni 2010}}
  
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2010, 08:59 Uhr

ZitatAnfang.gif In Deutschland wird Religionsfreiheit als Grundrecht garantiert. Das Verhältnis von Religion und Staat wird durch die Artikel 136 bis 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) geregelt, die durch Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes sind. Danach gilt neben der Religionsfreiheit die weltanschauliche Neutralität des Staates und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Auf dieser Basis ist das Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat partnerschaftlich; es gibt also keine strikte Trennung von Kirche und Staat wie im Laizismus, sondern in vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise über kirchliche, aber staatlich mitfinanzierte Trägerschaft von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ebenso berufen sich einige deutsche Parteien auf die christliche Tradition des Landes. Die christlichen Kirchen besitzen den Status von Amtskirchen, sie sind demnach zwar keine staatliche Institution, aber Körperschaften des öffentlichen Rechts.ZitatEnde.gif


Aus: W-Logo.gif ;Religionen in Deutschland, Wikipedia – Die freie Enzyklopädie, 9.Juni 2010 - Der Inhalt unterliegt der. Bei Wikipedia ist eine in Deutschland&action=history Liste der Autoren verfügbar.


Inhaltsverzeichnis

Projektarbeiten der Klasse zu diesem Thema


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Die Vetrteilung wichtiger Konfessionen in Deutschland

  1. Konfessionslos: 27.964.795 = 34,10 %
  2. Römisch-Katholische Kirche: 25.176.517 = 30,70 %
  3. Evangelische Landeskirchen (EKD): 24.514.900 = 29,90 %
  4. Muslime: 3.500.000 = 4,26 %
  5. Griechisch-Orthodoxe Kirche: 450.000 = 0,55 %


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Umfrage zur Religionszugehoerigkeit: Allgemein

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Umfrage zur Religionszugehoerigkeit: Jugendliche

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