System der sozialen Sicherheit in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Sozialversicherung in Deutschland ist in erster Linie eine staatliche Pflichtversicherung, die auf dem Gedanken kollektiver Gemeinschaftshilfe beruht. Dadurch sind alle in diese Versicherung zahlenden Personen für besondere Fälle (Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit u.a. ) abgesichert. So trifft jeder Versicherte Vorsorge für sich selbst und trägt gleichzeitig zur Finanzierung von laufenden Leistungen, wie zum Beispiel zur Sicherung der Renten der älteren Generation, bei. Die Folgegeneration wiederum finanziert durch ihre Beiträge die Renten der heute noch arbeitenden Bevölkerung. Man spricht hier vom Genetationenvertrag.
  
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* fünf Säulen: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und - seit Januar 1995 - Pflegeversicherung.
  
 
== Rentenversicherung ==
 
== Rentenversicherung ==

Version vom 8. März 2010, 22:52 Uhr

Die Sozialversicherung in Deutschland ist in erster Linie eine staatliche Pflichtversicherung, die auf dem Gedanken kollektiver Gemeinschaftshilfe beruht. Dadurch sind alle in diese Versicherung zahlenden Personen für besondere Fälle (Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit u.a. ) abgesichert. So trifft jeder Versicherte Vorsorge für sich selbst und trägt gleichzeitig zur Finanzierung von laufenden Leistungen, wie zum Beispiel zur Sicherung der Renten der älteren Generation, bei. Die Folgegeneration wiederum finanziert durch ihre Beiträge die Renten der heute noch arbeitenden Bevölkerung. Man spricht hier vom Genetationenvertrag.

  • fünf Säulen: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und - seit Januar 1995 - Pflegeversicherung.

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Krankenversicherung

  • umfasst den Schutz der Gesundheit und die Hilfe im Krankheitsfall.
  • eingeführt vor mehr als 100 Jahren
  • gesetzlichen Krankenkassen, wie die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) (rund 459 Krankenkassen mit fast 51 Millionen Mitgliedern)
  • Finanzierung: monatlichen Beiträge der Versicherten. (Hälfte Arbeitnehmer - Arbeitgeber)
  • Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind pflichtversichert.
  • Beamte, Selbständige und Arbeitnehmer mit erhöhtem Einkommen sind in der Regel privat versichert bei einer Krankenkasse ihrer Wahl.
  • zusätzliche Versicherungen ab, wie z.B. eine Krankenhaustagegeldversicherung (um im Krankheitsfall nicht in einem Drei- oder Sechsbettzimmer untergebracht zu werden) oder eine zusätzliche Versicherung für Zahnbehandlungen (die Zahnbehandlung ist sehr teuer) nehmen immer mehr zu